Texter mit x: Emailadresse auf Webseite schützen - bringt nichts!

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Mit irgendwelchen tollen Spielereien, gerade beim Impressum, wäre ich in Deutschland mittlerweile sehr vorsichtig.

Ich auch. Die POST-Methode habe ich aber inzwischen mehrfach gesehen, und ich habe den Eindruck, dass dieser Weg wohl die Vorgaben erfüllt - solange, bis irgendein Rechtsverdreher das anders sieht.

Zumindest kann man es als gefestigte Rechtsprechung ansehen, daß es zulässig ist, wenn das Impressum über zwei Links zu erreichen ist, wenn die Bezeichnung verständlich ist, beispielsweise wenn der erster Link "Kontakt" lautet und dort ein Link "Impressum" zu finden ist.
siehe Az. I ZR 228/03

Zwei oder mehr Links, hinter denen man die Anbieterkennzeichnung vermuten könnte, _auf einer Ebene_, sprich Links zwischen denen man sich bei der Suche nach dem Impressum entscheiden muß, sollte man aber vermeiden, auch wenn man es oft so sehen kann.

Ein Argument welches gegen ein Formular, bei dem man nur auf "Impressum" o.ä. klicken muß und sonst nichts eintragen muß, sprechen könnte, fällt mir nicht ein.