Das mit den öffentlichen Mailadressen stimmt schon. Es gibt zwar auch Webseiten die nicht die Mailadressen öffentlich freigeben aber solche Webseiten könnten, wenn sie denn Mails verkaufen, immer noch behaupten dass irgendwo die Emailadresse auf ihrer Webseite einsehbar gewesen wäre und daher der Spam kommt.
Ich habe die Frage hier auch noch mal in einem Rechtsforum gestellt. Dort meinte man es ist vorgeschrieben die "Adresse der elektronischen Post" anzugeben. Was ja bedeutet man muss eine Email angeben. Ein Kontaktformular reicht offenbar nicht.
Und so eine Email muss natürlich auch für jeden lesbar sein. Also blinde zB. Aber auch auf allen Browser wie Screenreadern und Handies muss es lesbar sein.
Ist damit die POST-Methode noch machbar? Theoretisch schon wenn man das Impressum nur per POST-Methode erreichbar macht. Das Impressum könnte man dann noch per meta von den Suchmaschinen ausschließen.
Damit sollte die Mailadresse nicht gefunden werden.
Ist denn dann so ein POST-Link auch für jeden Browser lesbar? Screenreader, Handies usw?
Grüße!
Sebastian