Texter mit x: Emailadresse auf Webseite schützen

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Von dem was "leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar" nun bedeutet mal abgesehen.

Fall A:
Ein Besucher kommt auf eine Seite und stellt (im javascript-unabhängig dargestellten Text) einen Verstoß gegen sein Recht fest. Er findet keine Kontaktangaben und klagt. Der Seitenbetreiber räumt den Verstoß ein und beantrag die Kosten des Verfahrens dem Kläger aufzuerlegen, weil dieser vorher nicht abgemahnt hat und somit der Pflicht zur Schadensminderung nicht nachgekommen ist. Was glaubst Du wie das ausgeht?

Fall B:
Ein Besucher kommt auf eine Seite und stellt in einem Beitrag eines Gastes im Forums (im javascript-unabhängig dargestellten Text) einen Verstoß gegen sein Recht fest. Er findet keine Kontaktangaben und klagt. Der Seitenbetreiber beruft sich darauf, daß er für fremde Inhalte erst ab Kenntnis haftet. Was glaubst Du wie das ausgeht?

Der Beteiber wird in beiden Fällen das Nachsehen haben.

Diese Pflichtangaben müssen halt immer und für jeden sichtbar sein.

Sagt wer? die Rechtsprechung jedenfalls sagt was anderes.

Inwiefern? Und komm jetzt nicht mit, es reicht unter Umständen wenn sie erst nach zwei Klicks sichtbar sind, o.ä.