Hi,
Der Beteiber wird in beiden Fällen das Nachsehen haben.
da haben wir wohl unterschiedliche Ansichten. Kann ich mit leben ...
die Rechtsprechung jedenfalls sagt was anderes.
Inwiefern?
In den Urteilen, die ich bisher zum Thema Impressum mitbekommen habe, wurde bislang ein durchschnittlicher Surfer mit üblicher Webtechnik als Maßstab genommen.
Sowohl JS, als auch Grafikdarstellung sind nicht nur durchschnittlich oder üblich, sie bewegen sich fast gegen 100%.
Oder anders: Wer zu dumm ist, sich vor einer Klage zu informieren, der ist selbst schuld (bzw. sein Anwalt - spätestens der hat, weil üblicherweise von Internet bekanntermaßen nur wenig Ahnung >:->, JS und Grafikanzweige aktiviert). Und Dummheit ist gottseidank kein Argument, seine Ansichten vor Gericht durchzudrücken ...
Gruß, Cybaer
Zweck des Disputs oder der Diskussion soll nicht der Sieg, sondern der Gewinn sein.
(Joseph Joubert, Schriftsteller)