Der Martin: Emailadresse auf Webseite schützen - bringt nichts!

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Hallo,

Ich habe die Frage hier auch noch mal in einem Rechtsforum gestellt. Dort meinte man es ist vorgeschrieben die "Adresse der elektronischen Post" anzugeben.

ja, so ist es in TMG §5 formuliert. Grauenhaft. ;-)

Was ja bedeutet man muss eine Email angeben. Ein Kontaktformular reicht offenbar nicht.

Sehe ich auch so. Und ich empfinde es auch außerhalb des Impressums als Zumutung, ein Kontaktformular nutzen zu müssen, wenn ich eine Anfrage an den Anbieter habe. Dabei wäre es viel komfortabler, eine email-Nachricht zu verfassen.

Die im gleichen Paragraphen auftauchende Formulierung

Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen

wird übrigens gelegentlich so ausgelegt, dass sogar die Telefonnummer eine Pflichtangabe ist. Bei Websites von privaten Betreibern wird da aber in der Regel der Schutz der Privatsphäre höher bewertet und das Weglassen der Telefonnummer daher akzeptiert. Das hängt aber vom Ermessen des Richters jeweiligen Einzelfall ab.

Und so eine Email muss natürlich auch für jeden lesbar sein. Also blinde zB. Aber auch auf allen Browser wie Screenreadern und Handies muss es lesbar sein.
Ist damit die POST-Methode noch machbar? Theoretisch schon wenn man das Impressum nur per POST-Methode erreichbar macht.

IMHO ja. Ein Formular per POST abzuschicken, ist eine Basisanforderung an einen HTML User Agent.

Ist denn dann so ein POST-Link auch für jeden Browser lesbar? Screenreader, Handies usw?

Wenn nicht, sind diese Geräte (bzw. die darauf laufende Software) für den Einsatzzweck grundsätzlich nicht geeignet, und man sollte sie dem Hersteller wieder um die Ohren hauen.

Schönes Wochenende,
 Martin

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Männer sind ungerecht: Sie sehen immer nur den Baum, den eine Frau mit dem Auto gerammt hat. Aber die vielen Bäume, die sie nicht einmal gestreift hat, sehen sie nicht.