Ich habe die Frage hier auch noch mal in einem Rechtsforum gestellt. Dort meinte man es ist vorgeschrieben die "Adresse der elektronischen Post" anzugeben.
ja, so ist es in TMG §5 formuliert. Grauenhaft. ;-)
Was ja bedeutet man muss eine Email angeben. Ein Kontaktformular reicht offenbar nicht.
Sehe ich auch so.
Was aber noch nicht geklärt ist. Eine url ist eine Adresse, verweißt sie auf ein Kontaktformular über welches man elektronische Post versenden kann - wer weiß, bleibt abzuwarten.
Die im gleichen Paragraphen auftauchende Formulierung
Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen
wird übrigens gelegentlich so ausgelegt, dass sogar die Telefonnummer eine Pflichtangabe ist.
Sie wird manchmal sogar so ausgelegt, daß nur ein Kontaktformular diese Anforderung erfüllen kann, da man nicht immer und überall eine Emailprogramm zur Verfügung hat, das Kontaktformular aber immer benutzbar ist.
Bei Websites von privaten Betreibern wird da aber in der Regel der Schutz der Privatsphäre höher bewertet und das Weglassen der Telefonnummer daher akzeptiert. Das hängt aber vom Ermessen des Richters jeweiligen Einzelfall ab.
Das bezieht sich meines Wissens auf das komplette Impressum (da läßt das Gesetz meines Erachtens nach auch Spielraum für Abwägung in Abhängigkeit von der Art der website, nicht so bei der Telefonnummer).