Texter mit x: Emailadresse auf Webseite schützen - bringt nichts!

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Wo werfe ich denn eine Email ein? Und wo bringt der Emailzusteller eine Email hin? Der Vergleich wird nicht besser.

Bei einer direkten E-Mail kann ich benachrichtigt werden, wenn die Mail nicht zustellbar war (keine gültige Adresse, mom. Serverprobleme, etc.).

Und wenn es keine Benachrichtigung gibt? Außerdem kann ich bei einem Kontaktformular auch Fehlermeldungen ausgeben. Ich kann sogar, wenn ich die Nachricht speichere und das Vorhandensein wieder abfrage, den Zugang der Nachricht bestätigen.*

Ich kann, zumindest üblicherweise, sogar "prüfen", ob hinter der der Adresse wirklich ein Mailserver hängt.

Und ob der Sever reagiert der das Kontaktformular verarbeitet kann man nicht prüfen?*

Aber ich kann unter keinen Umständen abschätzen, wohin der Text eines Kontaktformular hingeht;

Wo ist der Unterschied zu einer Email?*

was mit dem Text passiert, ob er überhaupt irgendwo ankommt.

Wo ist der Unterschied zu einer Email?*

Da muß bloß auf der Website geschludert worden sein, und niemand wird vom Text jemals erfahren ...

Wo ist der Unterschied zu einer Email?*

* Rechtlich, zumindest in Bezug auf die Informationspflichten, halte ich das aber für relativ irrelevant.

Und natürlich rate ich auch logischerweise dazu, etwas so umzusetzen, daß man eben nicht drüber streiten kann.

Schön. Ich habe nichts geraten, ich habe angemerkt, daß es noch nicht (gerichtlich) gerklärt wurde. Weiterhin habe ich Argumente aufgeführt, habe aber nicht behauptet, daß diese Argumente zwingend zu etwas führen.

Und bei der Adresse sehe ich es eben (rechtlich) problematischer, als bei JS & Grafik. Ersteres liegt in der Verantwortung des Sitebetreibers, letzteres in der des Users

In der Verantwortung des Seitenbetreibers liegt es, zu seinen Inhalten Kontaktinformation anzugeben, um das sicherzustellen wird er die Kontaktinformationen auf die selbe (äquivalente) Weise bereitstellen müssen, wie die Inhalte (das behaupte ich jetzt einfach mal). - Ich weiß schon was jetzt kommt.

Und bei der Adresse sehe ich es eben (rechtlich) problematischer, als bei JS & Grafik. Ersteres liegt in der Verantwortung des Sitebetreibers, letzteres in der des Users - jedenfalls wenn man vom durchschnittlichen User ausgeht (was eben in der Rechtsprechung der Fall ist).

Die Rechtsprechung geht nicht pauschal vom Durchschnitt aus**, gleich gar nicht vom durchschnittlichen user, das wird immer im konkreten Fall gewertet.

**Was ich aber nicht unterstellen will, daß es das war was Du gemeint hast.

Und wenn der User diesem Durchschnitt nicht ... entsprechen will, ...

Dann wird das unter Umständen gewürdigt. Wer mit einem Textbrowser surft, in einem Text einen Verstoß feststellt und nach dem er das Impressum aufgerufen hat (falls der Link dahin zu sehen war) und statt den Kontaktangaben einen Hinweistext liest laut dem die Angaben nur auf einem Bild oder nur mit Javascript sichtbar sind, wird sich eventuell die eine oder andere Frage gefallen lassen müssen. Aber ob die unmittelbare Erreichbarkeit als gegeben angesehen wird, wenn das in anderen Entscheidungen bei zu vielen nötigen Klicks oder zu viel nötigem scrollen verneint wurde, darf angezweifelt werden.

Bei Leuten die keinen Hinweis erhalten oder die nicht in der Lage sind einem Bild Informationen zu entnehmen oder javascript zu interpretieren zu argumentieren sie seien nicht der Durchschnitt wird nicht aufgehen, da bin ich mir sehr sicher. Und da wird die rechtlichen Beurteilung viel mehr Gewicht haben (vermutlich sogar alles), als die technische Beurteilung.

Ich kann nur mit sehr viel Willen ansatzweise erkennen, wo Spielraum für eine Abwägung zwischen einem Informations- und/oder Spamschutz und der Informationspflicht bestehen soll. Zumal der Schutz keiner ist, die meisten kommen an die Daten und können damit etwas machen, etwas was gegen ein Recht des Seitenbetreibers verstöß oder auch nicht. Auch wenn ein Verstoß durch einen Dritten stattfindet oder zu befürchten ist, dann ist das kaum etwas, was in die Abwägung zwischen dem Betreiber und dem Nutzer einfliesen wird.

Am Serververhalten kann hingegen kein User etwas ändern. Weder der Surfer, noch sein Anwalt, noch das Gericht ...

Wozu auch?