[latex]Mae govannen![/latex]
Genau hier wird die Situation sehr interessant: Seit einiger Zeit gibt es ja die Pflicht, für internet-taugliche PCs Rundfunkgebühren zahlen zu müssen. Nun nehmen wir mal an, jemandes TV ist defekt und er entschließt sich, kein Neues zu kaufen, sondern ab nun alles via Mediatheken etc. zu konsumieren. Das heißt doch, sobald er die Volumengrenze erreicht hat, kann er nicht mehr TV via Internet schauen. Das würde eine sehr interessante rechtliche Situation ergeben bezüglich Rundfunkgebühren/Informationsrecht und wie immer das heißen mag. Theoretisch könnte sich hier sogar ein Klagegrund ergeben, schätze ich
Internet-tauglich ist der PCs ja immer noch. Man kann (mit starken Nerven) sogar noch auf die Mediatheken zugreifen.
Aber nicht in zumutbarer Weise. Somit gäbe es einen Angriffspunkt gegen die PC-Rundfunkgebühr, da man dann eben nicht mehr in normalem Ausmaß auf die rundfunkgebührpflichtigen Inhalte zugreifen kann.
Ric.. äh, Kai
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