Moin misterunknown,
Die Telekom kann dir genau so kündigen wie umgekehrt. Wenn Vertrags-Konditionen angepasst werden sollen, dann wird idR eine „Änderungskündigung“ geschickt. Die sagt letztlich aus: wir kündigen dir, hier ist aber ein neuer Vertrag, den kannst du unterschreiben, dann bleibst du weiterhin Kunde bei uns.
Das ist falsch. "Ein Dauerschuldverhältnis, welches wirksam befristet worden ist, schließt das Recht zur ordentlichen Kündigung grundsätzlich aus." (Quelle).
Ich habe nicht von einer vorzeitigen Kündigung gesprochen, sondern von einer ordentlichen Änderungskündigung zum Ablaufdatum des Vertrags.
Der von mir geschilderte Vorgang ist übrigens auch die vorherrschende Meinung, was passieren wird.
Ansonsten sind die Drosselungsklauseln schon lange in den Verträgen. Und es hat die Telekom ja auch nicht daran gehindert, Drosselung auf den 1st-gen iPhone-Verträgen einzuführen, obwohl es nicht im Vertrag stand. „Dann kündigt halt.”
LG,
CK