echo $begrüßung;
Klar. Wenn du dein Wissen an deinen Nachbarn weitergibst, ist das doch auch rein privat. Du kannst es auch aufschreiben und in der Fußgängerzone verteilen - alles rein privat.
Etwas anderes wäre es, wenn du für den Artikel Geld nimmst oder Werbung auf den Seiten schaltest.Wenn ich dir etwas straf- oder zivilrechtlich Relevantes zufüge, dafür aber kein Geld nehme, dann darf ich das? Wohl eher nicht, oder?
Der Sinn dieses Einwands ist mir jetzt irgendwie verborgen geblieben. Ich war der Meinung, es ginge hier um das Impressum und nicht um die Frage, ob nur gewerblich tätige Mörder und Witwenbetrüger strafrechtlich belangbar seien.
Es scheint die Meinung weit verbreitet, die Pflicht zur Anbieterkennung sei abhängig von der Geschäftsmäßigkeit einer Website, wobei da auch Unklarheiten bestehen, wann sie das ist. Das ist nicht der Fall, da auch bei dem, was gern als privat bezeichnet wird, jedoch öffentlich zugänglich ist, eine Menge Rechte anderer verletzt werden können. Auch für diese nicht gewerbliches Gebiet berührenden Rechtsansprüche muss ein Verantwortlicher genannt werden und kontaktiert werden können. Das war schon bei Publikationen vor der Erfindung des WorldWideWebs so und ist nach etwas Verzögerung auch für selbiges gesetzlich geregelt worden.
Der Unterschied in der Pflicht zur Anbieterkennung muss vielmehr zwischen öffentlich zugänglich oder zugangsgeschützt gesehen werden.
Siehe Artikel Anbieterkennung auf Webseiten, speziell den Abschnitt Mindestangaben für alle Anbieter.
echo "$verabschiedung $name";