Ein geschlossener Benutzerbereich nur für Abonnementskunden würde nach deiner Definition als privat gelten.
Das ist auch so. Allerdings unterliegt alleine die Loginseite, weil öffentlich, bereits der Impressumspflicht.
Ein geschlossener Benutzerbereich nur für Abonnementskunden würde nach deiner Definition als privat gelten.
Das ist auch so. Allerdings unterliegt alleine die Loginseite, weil öffentlich, bereits der Impressumspflicht.