echo $begrüßung;
Es scheint die Meinung weit verbreitet, die Pflicht zur Anbieterkennung sei abhängig von der Geschäftsmäßigkeit einer Website, wobei da auch Unklarheiten bestehen, wann sie das ist. Das ist nicht der Fall, ...
Doch, steht so im Gesetz, müßte man nur mal lesen.
Dann hast du anscheinend nur einen kleinen Teil "des Gesetzes" gelesen. Das TMG richtet sich in der Tat an geschäftsmäßige Anbieter. Weist aber auch darauf hin, dass andere Vorschriften damit nicht außer Kraft gesetzt werden. Und das ist beispielsweise der RStV.
Das macht es aber von der Geschäftsmäßigkeit nicht unabhängig. Das macht es nur von noch mehr Dingen abhängig.
Vielleicht wolltest Du es auch so "verstanden wissen", dann solltest Du es aber auch so schreiben, daß man es so verstehen kann.
Andererseits müßte z.B. auf einer Profilseite, welche nur eingelogt erreichbar ist, einer Comunitiy wie myspace auch ein Link zum Impressum vorhanden sein.
Ja, "nur eingeloggt" ist der springende Punkt. Das trifft jedoch nur auf einen Teil des Angebots MySpace zu. Dieser private Teil ist Teil des Gesamtangebots, das einen öffentlich zugänglichen Teil enthält. Sofern das Angebot bundesdeutschem Recht untersteht, ist dafüe die Anbieterkennung erforderlich.
Ein Teil den man nur sehen kann, wenn man eingelogt ist, kann dennoch öffentlich sein. Das ist mindestens dann der Fall, wenn sich die (oder eine) Öffentlichkeit registrieren kann (wie bei myspace).
Bei einem Club, der komplett (inklusive Startseite) geschlossen ist, und in den neue Mitglieder beispielsweise nur durch persönliche Bekanntschaft aufgenommen werden, ... sehe ich das als eine private Veranstaltung an.
Dieser Ansicht wird aber kein Richter folgen (außer wieder nur in einer Untergruppe von möglichen Fällen). Eine geschlossene Gesellschaft, muß noch lange nicht privat sein.
Bei einem Club, der komplett (inklusive Startseite) geschlossen ist, und in den neue Mitglieder beispielsweise nur durch persönliche Bekanntschaft aufgenommen werden, deshalb jeder jeden kennt, ...
Falsche Schlußfolgerung. Theoretisch könnte das erste und letzte Mitglied je nur ein weiteres Mitglied kennen und alle anderen Mitglieder je nur zwei andere Mitglieder.
Auch interessant: http://www.faz.net/s/Rub02DBAA63F9EB43CEB421272A670A685C/Doc~ECAF6C089785843289CEB6E72B8B6641A~ATpl~Ecommon~Scontent.html
Das aber nur am Rande, da es unerheblich ist, ob sich die Mitglieder alle kennen oder woraus schlußfolgerst Du etwas anderes?