Sag ich doch, je nach dem ob die Bedingungen erfüllt sind. Webseite zu sein ist nun mal nicht die alleinig ausreichende Bedingung für die Impressumspflicht. Eine Excelliste fällt auch "*immer*" unter das BDSG "*wenn*" die Bedingungen dafür erfüllt sind.
Das ist Haarspalterei, die nichts bringt.
Für die einen ist es Polemik, für die anderen ein Aufzeigen einer nicht stichhaltigen Argumentationskette, durch Überspitzung und Transponierung in ein anderes Gebiet.
Wenn man generell alles anzweifelt, dann ist jede Argumentationskette nicht stichhaltig, die sich auf Rechtsprechung und Kommentierung beruft.
Die Impressumspflich hängt eben nicht davon ab, ob man auf der Webseite das Recht eines anderen verletzen könnte.
Habe ich das behauptet? Sicher nicht.
Gegen eine Meinung zu argumentieren, heißt nicht, nicht zu akzeptieren, daß andere andere Meinungen haben. Das gilt auch für die deiner Meinung nach, deine Meinung nach herrschende, Meinung.
Genau das schrieb ich, freut mich, dass du es auch so siehst.
Siechfred
Hinter den Kulissen passiert viel mehr, als man denkt, aber meistens nicht das, was man denkt.