Ist es rechtlich vertretbar/sinnvoll, dass der Freehost-Webspace-Kunde durch sein Impressum auch für eingeblendete Inhalte haftet, die sich seiner Kontrolle entziehen?
Der Kunde weiß, dass der Hoster Werbung einblendet. Er geht den Vertrag also grundsätzlich nicht unwissend ein und hat somit sehr wohl eine Kontrolle darüber, ob er bei seinen Inhalten Werbung einblendet oder nicht. Wenn er mit der Werbung nichts zu tun haben möchte, steht es ihm frei, sich einen anderen Anbieter zu suchen.
Weiterhin gehe ich davon aus (ohne die Geschäftsbedingungen gelesen zu haben, mir fällt gerade kein Freehoster ein), dass vertraglich oder auch gesetzlich allgemein geregelt ist, welche Produktgruppen beworben bzw. ausdrücklich nicht beworben werden.
Last but not least ein Beispiel zur Verantwortlichkeit: Es ist seinerzeit keine Zeitung verklagt worden, weil sie Anzeigen von Mobilcom druckte, die im Telekom-Magenta gehalten waren - wegen der Markenrechtsverletzung einen auf den Hut bekommen hat Mobilcom selbst. Auch dafür ist die Kennzeichnung von Anzeigen als solche gedacht.