Glück auf!
Glück auf!
Die Frage betrifft 2 Problemkreise, einerseits die rechtliche Zuständigkeit und andererseits die Impressumspflicht aus dem TMDG.
Es gibt kein Telemediendienstegesetz. Es gab ein Teledienstegesetz und es gibt ein Telemediengesetz.
Sorry für die überflüssige Korrektur: Ich las "gibt" statt "gab" in obigem Satz.
Gruß,
der Juve