Das halte ich für eine falsche Annahme. Wenn neben ... noch ...
Dann ist es nicht mehr der Fall, für den die Aussage galt.
Für sämtliche öffentlich zugängliche Websites ist eine Anbieterkennung notwendig. Siehe Artikel Anbieterkennung auf Webseiten, speziell Abschnitt Mindestangaben für alle Anbieter.
Falsche Aussage mit falsch verstandener irrelevanter Quelle begründet.
zum "falsch verstanden":
Dort steht, für Anbieter von Telediensten gilt...
Nicht jeder der eine öffentlich zugängliche Webseite betreibt ist ein solcher.