Glück auf!
Es gibt kein Telemediendienstegesetz. Es gab ein Teledienstegesetz und es gibt ein Telemediengesetz.
Genau genommen gibt es in diesem Kontext nur das Telemediengesetz:
Das "nur" ist nicht richtig. Siehe Artikel Anbieterkennung auf Webseiten.
Ja, warum ich den RStV vergessen, weiß ich selber nicht... Aber irgendwie bin ich heute eh ein wenig neben der Spur...
Gruß,
der Juve