Glück auf!
Die Frage betrifft 2 Problemkreise, einerseits die rechtliche Zuständigkeit und andererseits die Impressumspflicht aus dem TMDG.
Es gibt kein Telemediendienstegesetz. Es gab ein Teledienstegesetz und es gibt ein Telemediengesetz.
Genau genommen gibt es in diesem Kontext nur das Telemediengesetz: "Das TMG wurde mit Artikel 1 des Elektronischer-Geschäftsverkehr-Vereinheitlichungsgesetz (ElGVG) verkündet. Es löst das Teledienstegesetz (TDG), das Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG) sowie weitestgehend auch den Mediendienste-Staatsvertrag (MdStV) ab, die alle zeitgleich mit dem Inkrafttreten des TMG außer Kraft traten." (Quelle)
Gruß,
der Juve