Alex: Nutzungsbedingung für eine Community

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Hi,

Der Vertrag schließt sich auch nicht einfach so von allein ab, wenn ein Benutzer die Seite betritt. Die AGB (oder NB wie auch immer man sie nennt) werden nicht automatisch Vertragsbestandteil, nur weil sie auf irgendeiner Seite zu finden sind. Man muss sie vor dem Betreten eines bestimmten Bereiches zur Kenntnis nehmen können. Auch empfiehlt es sich, sich diese Zurkenntnisnahme zwangsweise bestätigen zu lassen. Anderenfalls muss man das Betreten des Bereiches wirksam verhindern oder die AGB/NB sind witzlos. Wenn die AGB/NB kein rechtlich wirksamer Vertragsbestandteil werden, sind sie lediglich Willenserklärungen seitens des Betreibers. (Wie hierzulande beispielsweise eine EULA, die erst nach dem Kauf aus der Packung flattert - und noch dazu einen Vertrag mit einem Dritten (zwischen Käufer und Hersteller statt zwischen Käufer und Verkäufer) schließen soll.)

Bei einer Community (er vergleicht es mit Facebook und MeinVZ) ist es doch sehr wahrscheinlich, dass hier zumindest konkludent ein Vertrag zwischen Nutzer und Anbieter geschlossen wird. Aber natürlich mussen die Bedingungen auch einbezogen werden, um Geltung zu erlangen...

Gruß
Alex