Hi ueps,
Hör auf, Zitate von mir zu verdrehen. Zum eigentlich relevanten Teil, nämlich dem Schluss des Beispiels, sagst du nichts.
Es ist egal ab welchem Teil deiner Ausführung es sich um die Absicht handelt eine Straftat zu vollführen, du kannst jederzeit festgenommen werden. Ob du bestraft wirst eintscheidet der Richter.
Gut. Der Richter ist aber laut Schorschi unzurechnungsfähig. Was nun? Darf dann der Polizist entscheiden?
Aha, deshalb darf die Polizei ihn auch erschießen? Wo ist da das Recht auf Leben?
Bist du bescheuert? Ich sage, "ja er hat Menschenrechte" und daraus schließt du, dass man ihn erschiessen kann???
Supi! in diesem Fall willst du mir erzählen, das man Geiselnehmer nicht erschießen darf?
Genau.
Daher wären unsere Gesetzte also völlig für den Arsch und würden gegen die Menschenrechte vertoßen?
Nein, natürlich nicht. Nennen die konkrete Situation, in der der Geiselnehmer erschossen werden darf. Wenn ich ihn auf der Straße sehe, dann darf ich ihn nicht erschießen, wenn er die Geiseln _konkret_ bedroht und durch das Erschießen diese Situation sich bessert, dann ja.
Fabian