Moin!
Nein, natürlich nicht. Nennen die konkrete Situation, in der der Geiselnehmer erschossen werden darf. Wenn ich ihn auf der Straße sehe, dann darf ich ihn nicht erschießen, wenn er die Geiseln _konkret_ bedroht und durch das Erschießen diese Situation sich bessert, dann ja.
Aehm nein. Wenn auf keinem anderen Weg Schaden von den Geiseln abgewendet werden kann, *dann* ist der sogenannte "finale Rettungsschuss" erlaubt. Soviel Detailtreue wollen wir uns schon leisten.
So long
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I am certain that some of our rhetoric must seem familiar to those who remember how World War Two started.
-- Dennis T. Brown (NC State University Raleigh) in einem Leserbrief an den Spiegel
I am certain that some of our rhetoric must seem familiar to those who remember how World War Two started.
-- Dennis T. Brown (NC State University Raleigh) in einem Leserbrief an den Spiegel