Hallo
Jaja, fällt schwer an ner Schule, die erst Anfang der 80er für Jung geöffnet wurde. Gerade mal 2 der 13 Jungs im Jahrgang kamen ihrer _Wehr_pflicht nach - und die andern waren u.a. die Fragenden.
Und die anderen nahmen ihr vom Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland garantiertes Recht auf "Verweigerung des Kriegsdienstes mit der Waffe aus Gewissensgründen" wahr (Artikel 4, Absatz 3, GG der BRD). Die Position dieses Grundrechts im GG spricht imho für sich :)
BTW: Wo ist eigentlich das _Recht_ auf Wehrdienst im GG verankert? :)
Interressant ist imho auch die Entwicklung des GG: http://user.cs.tu-berlin.de/~gozer/verf/ggbrd1949/. Bis 1953 z.B. tauchten im GG die Begriffe Streitkräfte, Wehrpflicht, Wehrdienst, Verteidigung überhaupt nicht auf.
Gruß Alex (selbst KDVer, Ex-Zivi und insbesondere der Meinung, Zivildienst - besonders im caritativen/pflegerischen/rettungssanitären Dienst - bringt auch keine "schlechteren" Menschen als der "Bund" hervor, vielleicht aber nachdenklichere, bedachtere. :)
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