MudGuard: Anwaltliche Perspektive

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Hi,

ich frage mich aber immer noch, aufgrund welcher Gesetzesgrundlage das so sein soll?
Die kann ich nicht finden.

§73 StGB vielleicht:

Ist eine rechtswidrige Tat begangen worden und hat der Täter oder Teilnehmer für die Tat oder aus ihr etwas erlangt, so ordnet das Gericht dessen Verfall an.

Das Beschmieren der Wand dürfte Sachbeschädigung sein, ggf. kommt vermutlich noch Hausfriedensbruch dazu (fürs Vordringen bis zur Hauswand, wenn die nicht von der Grundstücksgrenze aus erreichbar ist).
Die rechtswidrige Tat dürfte damit vorliegen, das daraus erlangte Urheberrecht müßte verfallen.

cu,
Andreas

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Warum nennt sich Andreas hier MudGuard?
Schreinerei Waechter
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