Hello,
Die rechtswidrige Tat dürfte damit vorliegen, das daraus erlangte Urheberrecht müßte verfallen.
Dann müsste also jemand, der auf geklautem Papier ein Buch schreibt, daran auch kein Urheberrecht erlangen können? Das war doch schon die. Schließlich ist er dazu z.B. eingebrochen und hat dann gestohlen.
Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de
Tom
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Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
Nur selber lernen macht schlau
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