Tom: Urheberrecht von Spayern

Beitrag lesen

Hello,

In dem Moment, in dem der Besitzer die Festplatten einbaut, gehören sie zwar noch Dir, Du darfst Sie aber aufgrund der Tatsache, dass sie in ein Gerät eingebaut sind und zu dessen Funktion notwendig, nicht mehr so ohne weiteres wieder mitnehmen, weil Du damit den Geräte-Besitzer ggf. in einem Maße schädigst, dass den Wert der Platten weit überschreitet.

Könnte ja nun wiederum sein, dass die Platten aus reinem Gold sind. Also nur mal so um die ganzen theoretischen Fälle abzuhandeln. Hier geht's dann ja scheinbaru um Besitzrecht und Eigentumsrecht.

Die Platten befinden sich im (rechtmäßigen) Besitz des Verwenders, auch wenn ich (verlängertes) Eigentumsrecht darauf geltend mache. Und wenn ich plötzlich darauf zug´reife (z.B. über das Netz) dann breche ich hier das Besitzrecht.

Was passiert aber mit dem Werk, wenn ich die Platten mittels Gerichtsvollzieher wieder abholen dürfte?

Ich halte das Thema für durchaus sinnvoll, jedenfalls sinnvoller, als dass man es ins absurde treibt! (und noch eins !)

Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de

Tom

--
Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
Nur selber lernen macht schlau