Hello,
Falsch.
Die Wand gehört zu einem Haus und auf die Gestaltung des Hauses hat der Architektur und der Bauherr ebenfalls Urheberrecht.
Das mag Deine Meinun sein, aber wie lässt die sich nun untermauern?
Hat ein Malermeister / Malergeselle / Malerschwarzabeiter nun ein Urheberrecht uuf seinen pernönlichen Pinselstrich? Ist diese Arbeit bereits befriedigend oder ausreichend durch seinen Tariflohn abgegolten? Was passiert, wenn ein Maler seinen Lohn nicht erhält? Genügt dann die Vereinbarung des Lohnes, oder muss der auch gezahlt worden sein?
Ich könnte ja schließlich auch mit einem "Künstler" so umgehen, der eine Landkarte zeichnet. Es wurde ein Lohn vereinbart, also gehören nun sämtliche Rechte mir. Gezahlt wurde der Lohn aber nie, weil der z.B. verrechnet wurde mit privaten Telefonaten des Künstlers mit einer Pornohotline über Firmenkosten und während der Arbeitszeit für die Firma...
Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de
Tom
Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
Nur selber lernen macht schlau