xwolf: Urheberrecht von Spayern

Beitrag lesen

Hi

Die Wand ist nur eine Sache und genießt deher nur ein "minderwertiges" Recht. Das Graffity ist eine "Werk" und genießt daher Urheberrecht.

Falsch.
Die Wand gehört zu einem Haus und auf die Gestaltung des Hauses hat der Architektur und der Bauherr ebenfalls Urheberrecht.

Somit hat der Schmierfink nicht nur ne Sachbeschädigung getan, sondern auch das Urheberrecht von jemand anders beschädigt.

(Das ist teilweise sogar ein Problem bei öffentlichen Bauten, wo Architekten mit ihrem Urheberrecht ein Umbau oder gar eine andersartige Neubemalung verhindern können.)

Ciao,
  Wolfgang