MudGuard: Anwaltliche Perspektive

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Hi,

Hello,

Die rechtswidrige Tat dürfte damit vorliegen, das daraus erlangte Urheberrecht müßte verfallen.

Dann müsste also jemand, der auf geklautem Papier ein Buch schreibt, daran auch kein Urheberrecht erlangen können? Das war doch schon die. Schließlich ist er dazu z.B. eingebrochen und hat dann gestohlen.

Nochmal das Zitat:
Ist eine rechtswidrige Tat begangen worden und hat der Täter oder Teilnehmer für die Tat oder aus ihr etwas erlangt,

Beim Graffiti auf fremder Wand erlangt der Sprayer aus dem Sprayen das Urheberrecht - dieses Sprayen ist aber rechtswidrige Sachbeschädigung.

Beim Schreiben auf geklautem Papier ist aber nicht das Schreiben die rechtswidrige Tat, sondern der Diebstahl des Papiers.
Aus dem Diebstahl des Papiers hat er kein Urheberrecht erlangt.

Die Sachbeschädigung beim Beschreiben des Papiers ist geringfügig und kann durch Ersatz mit neuem Papier aus dem Schreibwarenladen (auf Kosten des Täters) leicht wieder ausgeglichen werden - bei der Gebäudewand ist das nicht der Fall, die kann nicht so leicht ausgetauscht werden.

(es gilt natürlich wie immer: das ist meine Meinung als juristischer Laie)

cu,
Andreas

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Warum nennt sich Andreas hier MudGuard?
Schreinerei Waechter
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