Sven Rautenberg: Urheberrecht von Spayern

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Moin!

Ich könnte ja schließlich auch mit einem "Künstler" so umgehen, der eine Landkarte zeichnet. Es wurde ein Lohn vereinbart, also gehören nun sämtliche Rechte mir.

Nein, mindestens das Urheberrecht kann dir gar nicht gehören. Und was den wirksamen Übergang der restlichen Rechte angeht, dürfte dieser vor Gericht sicherlich mit einiger Erfolgsaussicht bestritten werden können aufgrund der Nichtzahlung. Denn zur erfolgreichen Erledigung eines Vertrages gehören immer zwei Teile: Verpflichtungsgeschäft und Erfüllungsgeschäft. Wenn du deinen Teil der eingegangenen Verpflichtung nicht erfüllst, kannst du nicht auf Erfüllung durch die Gegenseite bestehen.

Gezahlt wurde der Lohn aber nie, weil der z.B. verrechnet wurde mit privaten Telefonaten des Künstlers mit einer Pornohotline über Firmenkosten und während der Arbeitszeit für die Firma...

Wenn diese Telefonate eine Verletzung der Vertragspflichten waren, dann könnte ein Schadenersatz entstanden sein. Dies hat aber im ersten Schritt noch nichts mit dem ursprünglichen Vertrag zu tun. Denn die Gegenpartei könnte die Telefonate natürlich bestreiten und/oder behaupten, es sei ein wesentlich geringerer Schaden entstanden - oder gar, dass diese Telefonate zur Erlangung des künstlerischen Ergebnisses notwendig gewesen wären und somit als Spesen abzurechnen gewesen wären. In jedem Fall wird nur eine Gerichtsentscheidung Klarheit schaffen.

  • Sven Rautenberg