Tom: Urheberrecht von Spayern

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Hello,

Was ist mit der nicht bezahlten, unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Leinwand oder den Festplatten? Darf ich die einfach übermalen/überschreiben, wenn ich Zugang dazu erlange?

Schließlich gehören sie ja mir!

Du hast die Festplatten oder die Leinwand zwar in deinem Besitz, sie sind aber nicht dein Eigentum. Eigentümer ist der, der die rechtliche Verfügungsgewalt über eine Sache oder ein Recht besitzt. Besitzer ist der, der die physische Gewalt über eine Sache besitzt.

Das bedeutet: Du bist Besitzer der Festplatten, aber sie gehören nicht dir. Wenn du sie also böswillig beschädigst, ist der entstandene Schaden zu ersetzen. Der Eigentumsvorbehalt dürfte mit hoher Wahrscheinlichkeit wirksamer Vertragsbestandteil geworden sein.

Das war andersherum gedacht:

Ich liefere Festplatten unter Eigentumsvorbehalt.
Der Käufer bezahlt zwar nicht, fertigt darauf aber ein Werk (z.B. eine große Datenbank oder eine Grafik ...)
Wenn ich als Eigentümer nun Zugang zu den Festplatten erlange, darf ich sie dann
a) wegnehmen
b) löschen

Das waren die Fragen.

Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de

Tom

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