saltun: Urheberrecht von Spayern

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Hallo!

Woher soll der Hausbesitzer wissen ob das Werk Kunst oder doch nur Schmiererei ist?
Schreiben die Sprayer ein Impressum unter das "Werk"?

Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.

Hier gibt es keine Strafe, allenfalls Entschädigungszahlungen. Und die nicht wirklich, da der Sprayer sich wohl hüten wird, Ansprüche geltend zu machen.

Die Verletzung des Urheberrechtes ist schließlich eine ernste Sache ;-)

Ja, es geht um Kohle. ;-)

Und die Verletzung des Eigentumsrechtes ist keine ernste Sache?

Das Eigentumsrecht ist in Österreich im Staatsgrundgesetz verankert.
Weil es so schön kurz und prägnant ist - Zitat:

Artikel 5: Das Eigenthum ist unverletzlich. Eine Enteignung
gegen den Willen des Eigenthümers kann nur in den Fällen und in der
Art eintreten, welche das Gesetz bestimmt.

Zitat Ende.

In Deutschland wird es kaum anders sein.
Das Eigentumsrecht ist Bestandteil der Menschenrechtskonvention (Artikel 1 - Schutz des Eigentums).

Das Urheberrechtsgesetz ist "nur" Zivilrecht

Welches Gesetz ist quot;höherrangig"?

Grüße
saltun