Hi,
Die Wand ist nur eine Sache und genießt deher nur ein "minderwertiges" Recht. Das Graffity ist eine "Werk" und genießt daher Urheberrecht.
Also es hat ja schon "Künstler" gegeben, die einfarbig angepinselte Leinwände als Kunstwerk verkauft haben.
Kann dann nicht der Anstreicher, der die Wand einfarbig weiß gemalt hat, das auch als Kunstwerk betrachten?
Damit wäre das Übersprühen durch den Graffiteur auch schon eine Zerstörung eines Kunstwerks ...
cu,
Andreas
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Warum nennt sich Andreas hier MudGuard?
Schreinerei Waechter
Fachfragen per E-Mail halte ich für unverschämt und werde entsprechende E-Mails nicht beantworten. Für Fachfragen ist das Forum da.
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