Tachchen!
Die Wand ist nur eine Sache und genießt deher nur ein "minderwertiges" Recht. Das Graffity ist eine "Werk" und genießt daher Urheberrecht.
Oh oh ... da stand das Ergebnis aber vor der Überlegung fest, oder? ;-)
Die Wand ist nur Sache und das Graffiti nicht nur Farbe, sondern "Werk"?
Sehr lustige (wenn auch einseitige) Sichtweise!
Etwas realistischer:
Durch das Aufbringen des "Werkes" auf die fremde Wand, wird dieses wesentlicher
Bestandteil der Wand und damit ebenfalls Eigentum des Wandeigentümers.
Besondere Rechte an diesem "Werk" können gar nicht entstehen.
Und damit du mir das nicht glauben musst, haben sie's in § 93 BGB geschrieben. ;-)
Gruß
Die schwarze Piste