MudGuard: Urheberrecht von Spayern

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Hi,

Gemäß §854(1) hast du "durch die Erlangung der tatsächlichen Gewalt über die Sache" den Besitz erworben.
Nein, da sich die Wand niemals rechtmäßig in meinem physischen Besitz befunden hat.

Ich habe mal eine größere Diskothek gebaut und der Kunde hat diese einfach der Brauerei sicherungsübereignet, obwohl sie ihm gar nicht gehört hat. Diese Übereignung hätte dann aber gegriffen, wenn die Brauerei in guten Glauben gehandelt hätte

Naja, der Notar und auch das Grundbuchamt hätten sich da aber auch noch irren müssen.

cu,
Andreas

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Warum nennt sich Andreas hier MudGuard?
Schreinerei Waechter
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