Tom: Urheberrecht von Spayern

Beitrag lesen

Hello,

Hast du noch etwas Lust auf Juristendeutsch? Mir sind da grad im BGB ein paar interessante §§ über den Weg gelaufen. Buch 3, Abschnitt 3, Eigentum

Ich verlinke mal ohne weitere Kommentierung ein paar §§ (die Reihenfolge ist so beabsichtigt):
§854, Absatz 1
§988
§903
UrhG § 14
§997, Absatz 1
§856, Absatz 1

Alles sicher ganz wichtige §§, aber ich kann da nirgendwo erkennen, dass ich kein Bild auf fremder Leinwand malen darf, oder dass ich, wenn ich es täte, an dem Bild kein Urheberrecht (nebst allen Nutzungs-, Verwertungs- und Verbietungsrechten) hätte.

Dass ich den Hauseigentümer (wenn ich eben auch keine Leinwand mehr hatte) für die Wertminderung seiner Wand entschäfrigen muss, ist ja eine andere Sache. Ich habe ihn aber nicht bestohlen. Ich habe ihm die Wand ja schließlich nicht weggenommen, sondern 'nur' mein Werk hinzugefügt. Da ich es nicht wegnehmen kann (ohne es zu zerstören), und der Hausbesitzer seine Wand genausowenig, muss ich ihn entschädigen.

Da er mich (gehört zur These) während der Ausführung nicht daran gehindert hat, muss auch er nun eventuell enstandene Rechte wahren. Jeder Eingriff in diese wäre verbotene Eigenmacht (so wie mein Eingriff vorher wahrscheinlich auch, wenn da 'Malen verboten' dran stand).

Gibt es denn keine Geseztes-Suchmaschine, der man diese Aufgabe mal stellen könnte?

Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de

Tom

--
Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
Nur selber lernen macht schlau