Tom: Urheberrecht von Spayern

Beitrag lesen

Hello,

Jein. Eine Sicherungsübereignung einer beweglichen Sache

Du betrachtest eine größere Diskothek als bewegliche Sache?

Nein. Ich baute einmal die Ausstattung dafür. Lichttechnik, Tontechnik, Bühenentechnik, usw.
Und die übrigen Handwerker haben ihren teil dazu beigetragen. Außerdem ist das schon im vorletzten Leben gewesen und diente nur als Beispiel. Die Rechtsgrundlagen bezüglich Sicherungsübereignung haben sich aber seitdem nicht geändert.

Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de

Tom

--
Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
Nur selber lernen macht schlau