Tom: On speed?

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Hello,

Ergo hat der Sprayer zwar ein Urheberrecht, erwirbt aber kein Recht an der Hauswand, deren Besitzer das Werk zwar entfernen kann es aber nicht verwerten darf.

Und da bin ich mir nicht so sicher, ob der Hausbesitzer das nach den Buchstaben der Gesezte und nicht nach gesundem Menschenverstand tatsächlich (ohne Gerichtsbeschluss) beseitigen darf. Schließlich verändert und vernichet er das Werk damit.

Interessant wäre nun, wenn der Wandbesitzer dieses illegale Werk vermarkten würde...
Ärgert sich dann der Urheber? Macht er Ansprüche gelten? Gibt er sich dadurch zu erkennen?

Das wäre wirklich interessant.

Einige solcher "Kunstwerke" sind ja beim Abriss der Mauer in Berlin vermarktet worden.
Soweit mir bekannt ist, gibt es da heute noch Prozesse auf Vergütung, die durch die eigentlichen Urheber angestrengt wurden.

Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de

Tom

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