dedlfix: On speed?

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Ergo hat der Sprayer zwar ein Urheberrecht, erwirbt aber kein Recht an der Hauswand, deren Besitzer das Werk zwar entfernen kann es aber nicht verwerten darf.

Und da bin ich mir nicht so sicher, ob der Hausbesitzer das nach den Buchstaben der Gesezte und nicht nach gesundem Menschenverstand tatsächlich (ohne Gerichtsbeschluss) beseitigen darf. Schließlich verändert und vernichet er das Werk damit.

Für den privaten Bedarf darf man sein Eigentum beliebig verändern (von öffentlichen und anderen höher eingestuften Interessen mal abgesehen). Er verwertet das Werk ja nicht. Und nein, er vernichtet nicht das Werk sondern dessen Abbildung.
Verändern würde ich nicht als Verwerten betrachten. Auch dann nicht, wenn er als Folge dessen durch die saubere Wand wieder mehr Nutzen erziehlt.

Ein anderes Beispiel: Ein von anderen verursachter illegaler Webseiteninhalt muss vom Seitenbetreiber auch sofort nach Kenntnis dessen und ohne Gerichtsbeschluss entfernt werden. Und ansonsten habe ich das Hausherrenrecht auf meiner Seite. (Wurde das nicht sogar auch schon in diesem Faden erwähnt?)