7ohan: ...wird zurückgeschossen!

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:-),

Die Wand ist nur eine Sache und genießt deher nur ein "minderwertiges" Recht. Das Graffity ist eine "Werk" und genießt daher Urheberrecht.

Und wenn ich sein Grafitti (oder Graffiti oder Graffitti oder wie man das jetzt schreiben mag - es steht nicht in meinem Duden!) einfach weiß überpinsle und diese Aktion auch als Kunst, als Happening bezeichne? Die Zerstörung des unbekannten Kunstwerks durch einen anderen Künstler, der der "unbekannten" Kunst mit absoluter Leere entgegentritt? Das hat doch was, oder? Ich glaube, da braucht man keinen richterlichen Beschluß, da braucht man einen phantasievollen Kunstkritiker. Damit habe ich meine Wand in ein Kunstwerk verwandelt und damit unter das Urheberrecht gestellt. Miteingeschlossen in das Kunstwerk ist die Verfügung des Künstlers, das es immer so bleiben möge. Damit ist jede Veränderung ( = neues Graf[f]it[t]i) eine Zerstörung des Kunstwerks.

Oh, Mist, das ist ja ein logischer Kurzschluß. Wenn die Zerstörung der Kunst auch wieder Kunst ist - dann ist man ja nirgendwo mehr sicher. Waah!