Tom: Urheberrecht von Spayern

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Hello,

http://www.jura.uni-sb.de/projekte/dri/Seiten/oerfall1.htm gibt eine Aufgabe dieser Art vor, eine Lösung ist vorhanden, die die Eigentumsfreiheit des Hausbesitzers höher wertet.

Zum Beseitigen des Werkes: selbst wenn eine Beseitigung aufgrund der Kunstfreiheit nicht möglich wäre könnte der Hausbesitzer das Bild übermalen. Einen ähnlichen Fall, der Künstler hatte ein Wandbild im Auftrag gemalt, hatten wir vor ein paar Jahren.

Liegt das jetzt am Eigentums- oder am Besitzrecht?

Was ist mit der nicht bezahlten, unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Leinwand oder den Festplatten? Darf ich die einfach übermalen/überschreiben, wenn ich Zugang dazu erlange?

Schließlich gehören sie ja mir!

Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de

Tom

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