Orlando: Zynismus der "guten Ratschläge"

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Hallo Chris,

Früher wurden Fachkräfte durch den Arbeitgeber durchaus auf halbjährige Lehrgänge geschickt, damit man mit einer neuen Technik arbeiten konnte. Sie sind dafür auch ihrem Unternehemn treu geblieben. Später wurden diese gut ausgebildeten Fachkräfte dann von den ausgekauften Unternehmen einfach abgeworben. Resultat: die verbliebenen Unternehmen alter Mentalität haben nicht mehr ausgebildet, konnten sich das einfach nicht mehr leisten.

Ein Unternehmer, der Leute ohne eine Rückersatzklausel teuer ausbilden lässt, ist allerdings selbst schuld. Eine Investition ins Personal lässt sich wenigstens finanziell absichern:

Rückersatz von Ausbildungskosten
Rückersatz von Ausbildungskosten (Muster)

Solange dieser Staat also hier keine gesetzliche Regelung zur Abgeltung schafft, wird auch nicht ausgebildet werden.

Warum sollte der Staat hier eingreifen müssen? Sind derartige Regelungen in Deutschland etwa untersagt? Oder nur (noch) nicht gebräuchlich?

Der abwerbende Arbeitgeber muss zahlen.

Das ist ein zweischneidiges Schwert. Derartige Klauseln sollen den Arbeitnehmer effektiv binden und nicht von einem anderen Arbeitgeber sabotiert werden können, der sich diese Kosten eher leisten kann.

In Österreich verstößt der Abwerber eventuell gegen das UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb), falls er dem Dienstnehmer den Rückersatz der Ausbildungskosten oder etwaige Konventionalstrafen nach Verletzung der Konkurrenzklausel ersetzt. Der Nachweis ist allerdings schwierig zu erbringen, wenn sich der Arbeitnehmer nicht verplappert.

Ich habe in den letzten Jahren intensiv die Stellenangebote im IT-Bereich studiert. Was da teilweise an Fertigkeiten verlangt wird, ist so speziell, dass es keiner adhoc leisten kann. Darum bleiben die Stellen auch lange unbesetzt.

Dann sind sie offenbar doch nicht so wichtig, oder?

Wenn man hier von Seiten der Firmen rechtzeitig die "Halbfachleute" zu (mäßig bezahlten) Praktika und Hospitanzen einladen würde, würde sich das Problem wahrscheinlich auflösen lassen. Dazu gehört aber auch ein gesetzlicher Schutz der Investition!

Nein, der gesetzliche Schutz sollte sich allenfalls gegen überzogene Rückersatzklauseln richten, da das erworbene Wissen nicht für die Ewigkeit gültig bleibt. Die Judikatur hält eine dreijährige Frist (die Forderung verringert sich dabei monatlich um 1/36) für dem Arbeitnehmer zumutbar. Bei sehr teuren Ausbildungen wurden auch schon fünf Jahre akzeptiert.

Das ist übrigens nicht alleine meine Meinung, sondern auch die meiner Kompagnions. Und die haben das etliche Jahre lang als Arbeitgeber geübt.

Ich bin einerseits Arbeitnehmer und handle andererseits im Auftrag des Arbeitgebers, kenne daher beide Seiten ganz gut. Die Rückersatzklausel habe ich bisher immer unterschrieben. Ich bin sogar damit einverstanden, da die Ausbildungen meinen Marktwert gesteigert haben. Eine etwaige Rückzahlung würde sich innerhalb weniger Monate amortisieren.

Fazit: Personal teuer auszubilden und kostenlos abzugeben ist ein leicht zu vermeidender Managementfehler.

Grüße
 Roland (seit heute mit neuem Arbeitgeber)

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