Hallo Chris,
Sind derartige Regelungen in Deutschland etwa untersagt? Oder nur (noch) nicht gebräuchlich?
Solche Regelungen sind meistens nichtig oder in weiten Teilen ungültig.
Interessant, dann ist die Rechtslage bei euch anders. Dumm gelaufen.
Außerdem muss auch Gehalt gezahlt werden...
Auch das kann abgedeckt werden, sogar einschließlich der Lohnnebenkosten.
[Ausbildungskosten ] Die Judikatur hält eine dreijährige Frist (die Forderung verringert sich dabei monatlich um 1/36) für dem Arbeitnehmer zumutbar. Bei sehr teuren Ausbildungen wurden auch schon fünf Jahre akzeptiert.
Hier muss man vorher auch noch 'berufliche' und 'betriebliche' Weiterbildung unterscheiden.
Eine arbeitsplatztypische Einschulung darf nicht zurückgefordert werden, lediglich eine bei anderen Arbeitgebern verwertbare höhere Qualifikation.
Fazit: Personal teuer auszubilden und kostenlos abzugeben ist ein leicht zu vermeidender Managementfehler.
Klingt leicht, ist in der Praxis fast unkontrollierbar und damit undurchführbar.
Hinsichtlich der Ausbildungskosten ist das recht einfach, da diese dem Arbeitgeber bekannt sind.
Oder meintest Du: einfach nicht selber ausbilden ?
Nein, ganz im Gegenteil.
Grüße
Roland