Aloha ;)
Immerhin schrieb ich "scheint es wohl...", da ich keine eigene Studie durchgeführt, und mich nicht genügend in andere Studien eingelesen habe.
Richtig! Ich habe das gelesen, bin mir aber ziemlich sicher, dass das so nicht bei allen Teilnehmern der Diskussion angekommen ist.
Ich denke ich verstehe inzwischen dank der Klarstellung, was du ursprünglich sagen wolltest und hoffe, dass die Klarstellung auch anderen hilft, deine Motivation für die Postings zu verstehen.
Ich fänds schade, wenn jemand es sich so einfach machen kann, das, was du berechtigterweise schriebst, als Homophobie abzutun.
Vielleicht noch eine kleine Anmerkung:
Ich gehe davon aus, dass Alleinerziehende nicht von Anfang an allein ein Kind aufziehen wollten.
In vielen Fällen ist das so wie du schreibst, in einigen anderen aber sicherlich nicht. Es gibt durchaus Alleinerziehende, die das genau so haben wollen und auch ein Kind unter dieser Prämisse planen. Das Gesetz und die gesellschaftliche Erwartung tritt dem nicht entgegen.
Tatsächlich werden Mütter, die das gerne so haben wollen, durch die Gesetzeslage bevorzugt; es gibt immerhin für einen Vater, so sehr er seiner Rolle auch gerecht werden möchte, keine Möglichkeit, gegen den Willen der Mutter ein Sorgerecht zu erhalten, selbst dann nicht, wenn bei ihm keinerlei Grund vorliegt, selbiges zu verweigern.
Meine Wunschvorstellung sähe so aus, dass Väter, die die Vaterschaft (und die damit zusammenhängenden Pflichten) anerkennen, auch automatisch ein Sorgerecht erhalten, es sei denn auf Antrag, dass das Kindeswohl dadurch gefährdet würde.
Das würde auch dem „ich will ein Kind und der soll dafür zahlen“ (was zum Glück nicht oft vorkommt) einen gewissen Riegel vorschieben und gewährleisten, dass ein Vater, der Vater sein möchte, auch Vater sein darf.
Aktuell wird das Sorgerecht der Mutter völlig unabhängig von ihrer Eignung automatisch zugesprochen und nur auf Antrag entzogen, der Vater hingegen hat nur auf Antrag mit Zustimmung der Mutter und auch wieder völlig unabhängig von seiner Eignung überhaupt eine Möglichkeit, das Sorgerecht auszuüben. Das ist Unrecht. Mir ist klar, dass man Eignung sowieso nicht voraussetzen kann und, dass darüber im Zweifel ein Gericht entscheiden muss, aber dann doch bitte so, dass für Mutter und Vater die gleichen Grundsätze gelten - automatisches Sorgerecht, Entzug auf Antrag.
Das ist allerdings ein gänzlich anderes Thema und damit Offtopic im Offtopic.
Grüße,
RIDER