Lieber 1unitedpower,
Das Bundesverfassungsgericht hat 2017 in einem Grundsatzurteil geurteilt, dass die binäre Regelung des Personenstandsrechts gegen das Persönlichkeitsrecht und gegen das Diskriminierungsverbot verstößt.
die redeten von "Geschlecht" und leider nicht von gender. Leider, leider. Diese beiden Begriffe in einen Topf zu schmeißen ist keine gute Idee. Das Budesverfassungsgericht hätte lieber prüfen sollen, um was es tatsächlich ging, nämlich um "Eintrag Geschlecht im Personenstand" versus gender identity der klagenden Person. Da wurde leider handwerklich nicht genügend sauber gearbeitet und jetzt haben wir den Salat.
Lieber wäre mir gewesen, wenn das Bundesverfassungsgericht geprüft hätte, welchem Zweck dieser Eintrag dient und ob eine Angabe jenseits von männlich oder weiblich überhaupt diesem Zweck dienen kann. Oder ob der Eintrag völlig weg müsste, da er potenziell mehr diskriminiert als nützt. Aber dazu bräuchte es eine andere Form von Klage, die ihren Weg erst durch alle Instanzen nehmen muss. Ich kann die leider nicht anstrengen, da ich nicht nachweisen kann, dass ich dadurch geschädigt würde.
Dafür hat Horst Seehofer, der als CSU-Innenminister dafür zuständig war, einen Gesetzesentwurf vorgelegt und durchgebracht.
Der Mann ist mir noch nie durch Kompetenz aufgefallen, aber das liegt ganz sicher daran, dass mich meine Politikverdrossenheit daran hindert, genügend aufmerksam den Nachrichten zu folgen.
Damit möchte ich mal zwei Punkte machen: Die Gesetzesänderung wurde nicht von einer Partei des linken Spektrums durchgeführt, sondern von der erzkonservativen CSU. Das hat unsere Regierung auch nicht auf das Drängen eines linken Aktivismus getan, sondern weil sie vom höchsten deutschen Gericht dazu aufgefordert wurde und für Richter gelten in besonders hohem Maße Unbefangenheitsregeln. Das betone ich deshalb so sehr, weil ich den Eindruck habe, als versuchest du diese Entwicklung einer kleinen lauten Minderheit des linken Randes gutzuschreiben, vor dem unsere Regierung gebuckelt hat. Dieser Eindruck ist völlig falsch.
Ich halte fest: Eine (ob sie sich so sah oder nicht - egal) Aktivistin aus dem LGBTQwhatever-Spektrum hat beim Bundesverfassungsgericht geklagt. Diese Klage hat (egal ob absichtlich oder nicht) die Trennung von Geschlecht und gender nicht der deutschen Sprache gemessen vorgenommen, sondern ist nordamerikanischem Vorbild entsprechend vorgegangen und hat verlangt, was dort schon gilt. Das Bundesverfassungsgericht hat sich offensichtlich hinreißen lassen, diese Sache nicht tiefergehend zu prüfen, sondern der Klägerin Recht zu geben, was dann Heimat-Horst den Gesetzentwurf machen ließ.
Die [Geschlecher-Identität] ist schon dem Namen nach nichts, das mit Natur oder Biologie zu tun hätte.
Natürlich ist die Geschlechter-Identität Gegenstand biologischer Forschung.
Na, dann bin ich ja sehr gespannt, welche biologischen Wechselwirkungen beim moon gender gefunden wurden. :-)
Siehe zum Beispiel diesen Literatur-Review, der rund hundert wissenschaftliche Arbeiten zu dem Thema heranzieht: The Biological Contributions to Gender Identity and Gender Diversity: Bringing Data to the Table
Eben. Da steht gender und nicht sex. Das ist ja gerade mein Vorwurf, dass man hierzulande die Begrifflichkeiten sehr scharf trennen muss, damit man sinnvoll über die englischen Quellen reden kann.
Das werde ich mir wohl in Ruhe reinziehen müssen, damit ich besser verstehe, was die da gemacht haben und was deren Erkenntnisse für meinen Standpunkt bedeuten. Jedenfalls danke für diesen Link.
Liebe Grüße,
Felix Riesterer.