Hello,
Klickibunti-Icon
hast Du dafür schon eine Marke angemeldet? 'Klickibunti' gefällt mir wirklich ;-))
gilt im markenrecht nicht etwas ähnliches wie prior art bei patenten?
Es gibt bei Marken kein Vorbenutzungsrecht und auch nicht Schaden durch Vorveröffentlichung. Das Makrenrecht gliedert sich aber in
- Markenrecht
- Namensrecht
- Titelschutz
(- Hoheitsrecht)
(- hab ich 'was vergessen?)
Und wenn 'klickibunti' nun der Titel für ein Werk wäre, dann genösse es in diesem Zusammenhang einen Schutz. Ein amtliches Titelverzeichnis existiert mWn nicht. Dies halte ich im übrigen für ein schweres Versäumnis des Gesetzgebers. Wenn DU nun in Wirklichkeit 'klickibunti' heißen würdest, könntest Du daraus bestimmt auch einen gewissen Namensschutz für Deine geistigen Ergüsse ableiten.
Wenn es damit auch schon eine gewisse Bekanntheit erlangt hätte, würde es ggf. sogar schon unter den Passus "alte und eingeführte Marken" gehören. Die benötigen keine explizite Anmeldung. Wenn es dann aber wieder das gesamte Marktsegment monopolhaft erfassen würde (so wie es 'Tempo' mal zu tun drohte) dann würde es wieder Allgemeinbesitz werden.
Darum unke ich ja manchmal, dass "Linux" in Wirklichkeit ursprünglich von Billy the Gator initiiert wurde, weil er Recht um seine Markenrechte an "Windows" hatte. Nun kann er die Geister nicht mehr stoppen, die er rief ...*gbg*
Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de
Tom
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