Hi!
Ja, ich bin mehr der Techniker ;)
Der Abnehmer meiner Software ist gelernter Handelskaufmann, da ist das schon in guten Händen (meines Sohns, von daher mache ich mir auch ein paar Gedanken).Wichtiger als die AGB, was ja aus technischer Sicht nur eine einfache Textwüste ist, ist, dass das Programm die Funktionalität bekommt, um die rechtlichen und steuerlichen Anforderungen zu erfüllen.
Das sehe ich ganze genauso. Z.B. hat nicht jeder Onlinekäufer eine Emailadresse und Kundendaten werden nur insoweit gespeichert, als dass der Versand ermöglicht wird. Wer keine Emailadresse hat, kann eine Auftragsbestätigung auch nicht von seinem Emailpostfach abholen, er bekommt sie jedoch im Browser zu sehen, kann sie von dort aus drucken oder abspeichern (PDF), die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen sind also vorhanden.
Den Rest überlasse ich meinem Sohn, er war lange genug im Handel tätig ;)
Hotti