Hi,
Geltendes Recht wem gegenüber? Da fehlt mir immer noch ein Bindeglied. Nach meinem Dafürhalten gilt erstmal das Grundgesetz. Dazu kommen noch diverse andere nationale Gesetzeswerke. Wie ist nun geregelt, dass EU-Dinge (um das mal nicht nur auf Verordnungen einzuschränken) für mich verbindlich sind?
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Das Grundgesetz enthällt eine Bestimmung, wonach die EU-Integration gefördert wird - Art. 23. Das BVerfG hält sich auch zurück (Entscheidungen: Solande I, Solange II sowie Lissabon)
Wo explizit die direkte Wirkung der Verordnungen geregelt ist weiß ich nicht, aber daran ist nichts zu rütteln ;)
Jedenfalls hab ich mitgenommen, dass es Richtlinien gibt, die nicht direkt wirken (aber in nationales Recht umgesetzt werden müssen) und Verordnungen, die das tun. Gibt es noch weitere Dokumentarten, die direkt oder indirekt Rechte und Pflichten der Bürger betreffen?
Wie gesagt gibt es das EU-Primärrecht, also die EU-Verträge (EUV, AEUV), wo als direkt anwendbares Recht z.B. das EU-Kartellrecht geregelt ist, welches ja auch den Bürger (speziell die großen Unternehmen) trifft.
Dann gibt es noch auf individueller Ebene die Entscheidungen des EuGH.
Gruß
Alex