Hallo,
Falls Du das selbst bestellt hast, ok, Du bist an der Ware interessiert und leistest Vorkasse, weil Du auch mit den AGB einverstanden bist. Du hast den Zahlungsnachweis und eine Bestellbestätigung, die Du genauso auch über die Webseite hättest ausdrucken/speichern können.
Wie schon gesagt, das kann auch mal schief gehen und dann ist der Kunde frustriert und ihr verliert einen Verkauf/Kunden, wenn keine Mail kommt und er nicht extra nachhaken will.
Was jedoch, wenn Du es nicht bestellt hast? Was würdest Du in einem solchen Fall/Email machen?
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Man sieht einer Mail normalerweise an, ob es Spam oder ernst ist. Bei einer ernsten Mail würde ich (und das habe ich auch schon gemacht) kurz antworten und das Problem aufklären.
Gute Frage! Die nächste Frage ist die: Wer haftet für solch eine eMail? Offensichtlich der Shop-Betreiber, denn der steht im Absender (wer sonst). Für den wirds dann schwierig, zu erklären, dass er die Mail nicht gesendet hat.
Was meinst du mit "wer haftet"? Wofür haften?
Wie gesagt, unerbetene Werbung (§7 UWG) per Mail ist verboten. Aber hier handelt es sich nicht um Werbung (außer man packt Werbung in die Mail). Selbst wenn man sagt es wäre Werbung (dieser Begriff ist sehr weit) kann und muss das Gesetz hier meiner Meinung nach so eingeschränkt werden, dass der Betreiber der Seite nicht haftet.
Es ist ja wie gesagt keine Spamschleuder wie ein "Empehlen-Link", der Mails an "Freunde" schickt. Sondern ein mehrstufiges Schopsystem, bei dem rechtsgeschäftliche Erklärungen abgegeben werden. Hier ist das Missbrauchspotential äußerst geringt. (im Vergleich zu den Spamschleuder-Formularen)
(Ein kleines Beispiel zum Vergleichen - auch wenn das kein besonders tolles rechtliches Argument wäre: §241a BGB regelt unbestellte Waren. Da ist der Versender schlecht dran normalerweise, weil der Empfänger kostenlos alles behalten oder wegschmeißen darf, wenn er mag. Aber auch hier wird derjenige geschützt, der nur aus versehen etwas an den Falschen schickt.)
Ich habe ja oft bei so manchen Sachen bauchweh, weil ich genau weiß, dass sich rechtliche Probleme entwickeln können - aber das ist ein Fall, wo ich nicht im Geringsten an Probleme denken würde.
Aber eines wollte ich eben noch schreiben - hab ich ganz vergessen: Ein Hinweis in der Mail, der diese Problematik aufklärt kann sicher nicht schaden.
Ich konnte jetzt auf die Schnelle nichts dazu finden. Aber noch ein Vergleich: Das Douple-Opt-In-Verfahren für Werbenewsletter wird auch von der Rechtsprechung akzeptiert - genau um solche fremden Mail-Adressen zu schützten. Hier bekommt der Anbieter meines Wissens auch keine Probleme, wenn die Mail mit dem Bestätigungslink an einen Falschen geht. (http://medien-internet-und-recht.de/pdf/VT_MIR_2007_259.pdf, das Gericht begründet ähnlich wie ich)
Das kann man auch kaum anders sehen - alles andere würde das Onlinebusiness ja im Prinzip komplett lahmlegen und damit sicherlich den Grundrechten (Berufsfreiheit) entgegenstehen.
Gruß
Alex