hi , vielen Dank für Deine Hinweise.
Ich habe mir da schon nen Kopf gemacht....
Vor Gericht kommt man damit - vor allem, wenn der Kunde seine E-Mail nicht angegeben hat, obwohl dies möglich war (am besten mit erklärendem Hinweis) - meiner Meinung nach schon durch, da dies ja auch sehr im Gedanken eines hohen Datenschutzes ist. Aber wenn die E-Mail-BEstätigung überhaupt nicht vorgesehen ist, denke ich, dass es zumindest Abmahn-Probleme geben kann, die man sich durch eine Implementierung eines Mailers einfach abschneiden kann (egal, ob diese nun berechtigt wären oder nicht - sie machen Probleme und kosten Zeit).
... und die email-Bestätigung werde ich am Wochenende bauen. Es ist eine kleine Programmiertechnische Herausforderung, zu verhindern, dass dieser Programmteil als SPAM-Schleuder missbraucht werden kann und es ist viel interessanter, sich mit solchen Themen auseinanderzusetzen als mit dem ganzen Paragraphengedöns, was Leute ausgeheckt haben, die von Technik überheupt nichts verstehen ;)
O'Hotti