hotti: OnlineShop AGB, was muss rein?

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hi , vielen Dank für Deine Hinweise.

Ich habe mir da schon nen Kopf gemacht....

Vor Gericht kommt man damit - vor allem, wenn der Kunde seine E-Mail nicht angegeben hat, obwohl dies möglich war (am besten mit erklärendem Hinweis) - meiner Meinung nach schon durch, da dies ja auch sehr im Gedanken eines hohen Datenschutzes ist. Aber wenn die E-Mail-BEstätigung überhaupt nicht vorgesehen ist, denke ich, dass es zumindest Abmahn-Probleme geben kann, die man sich durch eine Implementierung eines Mailers einfach abschneiden kann (egal, ob diese nun berechtigt wären oder nicht - sie machen Probleme und kosten Zeit).

... und die email-Bestätigung werde ich am Wochenende bauen. Es ist eine kleine Programmiertechnische Herausforderung, zu verhindern, dass dieser Programmteil als SPAM-Schleuder missbraucht werden kann und es ist viel interessanter, sich mit solchen Themen auseinanderzusetzen als mit dem ganzen Paragraphengedöns, was Leute ausgeheckt haben, die von Technik überheupt nichts verstehen ;)

O'Hotti