Alex: OnlineShop AGB, was muss rein?

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Hi,

Hmm, eine 'Bestätigung' ist bei mir generell nicht vorgesehen, zu schicken.

Das ist gesetzlich vorgeschrieben! (§ 312g I 1 Nr. 3)

Auch wirtschaftlich gesehen ist sowas, um Verwirrung beim Kunden zu vermeiden ratsam.

Wenn er darin zur Zahlung aufgefrodert wird muss man allerding besdenken, dass es wohl zumeist gleichzeitig eine Vertragsannahme darstellt und man aus der Sache nur noch schwer rauskommt.

Gruß
Alex